Nutzen Sie die Möglichkeit für ein Kennenlerngespräch und rufen Sie uns direkt unter der Telefonnummer (0)89 6080 7447 an oder vereinbaren Sie gleich online ein Kennenlerngespräch über unser Terminbuchungstool. Wir besprechen mit Ihnen gerne ihr Anliegen. Nach dem Erstgespräch vereinbaren wir mit Ihnen direkt den ersten Beratungstermin.
Gerne besprechen wir mit Ihnen bei ihrem ersten Gespräch ihr Anliegen. Dabei können Sie uns gerne im Vorfeld den bei Ihnen zu Grunde liegenden Sachverhalt sowie Verträge, Jahresabschlüsse und eine Übersicht zur Unternehmensorganisation zukommen lassen. Der Beratungstermin wird dabei mit den üblichen Stundensätzen berechnet. Dieser gilt nicht in der Phase des Kennenlernens, wenn anschließend eine laufende Steuerberatung übernommen wird.
Wir analysieren ihre Ziele und identifizieren die für Sie passende steuerliche Gestaltung, erstellen ein Gutachten und stellen die erforderlichen Dokumente zusammen und nehmen auf Wunsch die Abstimmung mit externen Beratern, der Finanzverwaltung und Notariaten vor.
Gerne nehmen wir aber auch eine langfristige steuerliche Beratung an und beraten Sie aktiv bei wichtigen Gestaltungsmöglichkeiten. Dabei übernehmen wir vollumfängliche Beratung, wie beispielsweise die Finanz- und Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss- und Steuererkärungserstellung. Wir sehen eine Zusammenarbeit ab einem Jahresumsatz von 1 Mio. EUR.
Für Steuergestaltungsberatung vereinbaren wir gerne mit Ihnen Stundensätze bzw. ein Auftragsbudgets.
Dabei wird in der Regel ein durchschnittlicher Stundensatz von EUR 220 angesetzt, da neben den auftragsverantwortlichen Steuerberatern und Rechtsanwälten (Stundensatz EUR 325) auch regelmäßig Mitarbeiter (Stundensatz EUR 115) mitarbeiten.
Grundsätzlich werden unsere Leistungen nach Maßgabe der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abgerechnet. Wobei wir uns, wie bei allen Steuerberatern üblich, am Mittelwert orientieren. Daraus ergeben sich nachfolgend die folgenden groben Kalkulationsgrößen auf Basis unseres beliebten Comfort-Packet, die lediglich als grobe Orientierungshilfe dienen sollen.